Gehörschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der Kategorie „III“ zugordnet, das heisst, es handelt sich um PSA gegen tödliche Gefahren oder oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden.
Damit ist aber auch eine ausdrückliche Unterweisungspflicht verbunden. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und muss sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen enthalten. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Tipp:
Die in Hilfsorganisationen üblichen Tätigkeiten mit Lärmbelastung liegen hauptsächlich in mittleren Frequenzbereichen. Deshalb sollte bei der Bewertung der Schutzwirkung von Gehörschutz der „M“-Wert (nicht der SNR-Wert) berücksichtigt werden.
AiE Merkblatt Gehörschutz Grundlagen
Eine Übersicht über Lärmpegel und die Nutzung von Gehörschutz.
(PDF – 484 kB)
AiE-Merkblatt-Gehörschutz.pdf (447 Downloads)AiE Merkblätter Einsetzen von Gehörschutzstöpseln
Die Merkblätter zeigen kurz und prägnant, was beim Einsetzen von Gehörschutzstöpseln zu beachten ist.
Einweg-Gehörschutzstöpsel (PDF – 132 kB)
Mehrfach-Gehörschutzstöpsel (PDF – 132 kB)
AiE-Merkblatt-Gehoerschutzstoepsel-einsetzen.pdf (377 Downloads) AiE-Merkblatt-Mehrfachstoepsel-einsetzen.pdf (315 Downloads)Links und Downloads:
DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“
DGUV Videocenter: Film „Napo in – Schluss mit Lärm“