Die völlig überarbeitete DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
ist veröffentlicht worden.
Völlig neu ist u.a. der Abschnitt 5 „Anpassungsprüfung“, also eine qualitative oder quantitative Überprüfung des ausreichenden Dichtsitzes von Masken.
In Verbindung mit dem bereits vor einigen Monaten veröffentlichten DGUV Grundsatz 312-190 „Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz“ ist es jetzt möglich, die Ausbildung und Unterweisung der weißen Einsatzkräfte, insbesondere zu FFP-Atemschutz und der Infektionsschutzausstattung effektiver durchzuführen.